Strafrecht Aschaffenburg

Betrug, Körperverletzung, Drogen-Delikte, Verhaftung, Hausdurchsuchung

Mit dem Strafrecht ahndet der Staat Unrecht und hat in verschiedenen Gesetzen entsprechende Sanktionen vorgesehen, die vom Bußgeld bis zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe reichen. Sobald man als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt wird, sollte man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und einen geschulten Rechtsbeistand zu Hilfe nehmen. Auf diese Weise ist zunächst sichergestellt, dass ein Beschuldigter Akteneinsicht nehmen und sich entsprechend zu den Vorwürfen äußern kann. Hierfür stehen die Anwälte der Kanzlei Koos & Kollegen seit langem kompetent als Strafverteidiger zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Opfer und Angehörige im Wege der Nebenklage aktiv an einem Strafverfahren teilzunehmen. Auch hier können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

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