Ab 01.01.2013 gilt die Neue Düsseldorfer Tabelle – Entlastung für Unterhaltspflichtige

Nach der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ haben Unterhaltsverpflichtete ab dem 01.01.2013 einen höheren Selbstbehalt. Die Änderungen im Überblick:

  • Gegenüber Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils lebend und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig

           Selbstbehalt bisher: 950 Euro

           Neuer Selbstbehalt: 1.000 Euro

  • Gegenüber Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils lebend und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger NICHT  erwerbstätig

           Selbstbehalt bisher: 770Euro

           Neuer Selbstbehalt: 800 Euro 

  • Unterhaltspflicht gegenüber anderen Volljährigen Kindern:

           Selbstbehalt bisher: 1.150Euro

           Neuer Selbstbehalt: 1.200 Euro 

  • Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatte oder Vater/Mutter nichtehelichem Kind:

           Selbstbehalt bisher: 1.050Euro

           Neuer Selbstbehalt: 1.100 Euro 

  • Unterhaltspflicht gegenüber Eltern:

           Selbstbehalt bisher: 1.500Euro

           Neuer Selbstbehalt: 1.600 Euro 

Sollten Sie hierzu oder auch zu anderen familienrechtlichen Problemstellungen Fragen haben, steht Ihnen unser Team gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Familienrecht

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