Unsere Kanzlei

Rechtsanwalt Dr. jur. Heinrich Koos hat die Kanzlei im Jahr 1969 gegründet. Seit diesem Zeitpunkt ist die Kanzlei kontinuierlich gewachsen. Die Kanzlei besteht derzeit aus neun Rechtsanwälten, welche an allen deutschen Gerichten - außer am Bundesgerichtshof in Zivilsachen - vertretungsberechtigt sind.

Seit ihrer Gründung ist die Kanzlei im Bavariahaus, Weißenburger Str. 8, in Aschaffenburg ansässig. Das um die Jahrhundertwende errichtete Gebäude steht unter Denkmalschutz. Trotz des Einsatzes modernster Büroausstattung und -technik ist der Charme des Gebäudes und der Räumlichkeiten bewahrt geblieben.

Um den ständig wachsenden Beratungsbedarf zu decken, hat Rechtsanwalt Dr. jur. Heinrich Koos bereits von Anfang an auf eine Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte hingewirkt. Hierdurch wurde eine Verteilung der einzelnen Referate auf unsere Rechtsanwälte vorgenommen, die sicherstellt, dass das jeweilige Mandat von einem Anwalt bearbeitet wird, der über besonders intensive, umfassende und aktuelle Kenntnisse in dem betreffenden Rechtsgebiet verfügt. Umfangreiche Mandate und solche, die mehrere Rechtsgebiete umfassen, bearbeiten wir im Team.

Im Hinblick auf die erzielte Spezialisierung unserer Kanzlei in Aschaffenburg ist es uns auch möglich, unseren Mandanten ein verlässlicher und kompetenter Partner in allen wichtigen Rechtsgebieten zu sein.

Der Mandant findet bei uns nicht nur professionelle rechtliche Beratung, sondern auch Lösungen, die seinen wirtschaftlichen Interessen entsprechen. Wir sind immer bestrebt, für unsere Mandanten praxisorientierte Lösungen zu finden.

 

 

Das Ziel von Rechtsanwalt Dr. jur. Heinrich Koos war und ist es auch weiterhin, mit unseren Mandanten enge und auf Dauer angelegte Vertretungsverhältnisse zu pflegen. Dies wird insbesondere auch dadurch deutlich, dass im Jahr 1998 Rechtsanwalt Ulrich Koos in die Kanzlei eingetreten ist und dieses von Rechtsanwalt Dr. jur. Heinrich Koos angestrebte Ziel nunmehr in der 2. Generation weiterverfolgt.

Unsere Kanzlei in Aschaffenburg betreut sowohl den einzelnen Mandanten, welchen wir in sämtlichen Facetten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtes beraten und vertreten, als auch mittelständische Unternehmen, welche wir in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten. Insbesondere unsere Mandanten, die mit sämtlichen auftretenden Problemen regelmäßig unseren rechtlichen Rat suchen und uns weiterempfehlen, zeigen uns, dass der eingeschlagene Weg der dauerhaften, partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der richtige ist.