Am Freitag, den 14.06.2013, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen, wobei die darin enthaltenen Regelungen erst am 13.06.2014 in Kraft treten werden (Stand: 18.06.2013).
Erwartungsgemäß wurden einmal mehr die Rechte der Verbraucher gestärkt. Somit werden erhebliche Änderungen auf alle shop-Betreiber zukommen, auf welche man sich frühestmöglich einstellen sollte.
Nachfolgend vorab die wichtigsten Änderungen und Regelungen:
In der gesamten EU wird zukünftig eine Widerrufsfrist von 14 Tagen für Fernabsatz-Verträge gelten, was bislang in einigen Mitgliedsstaaten unterschiedlich gehandhabt wurde. Zudem wird der shop-Betreiber ein Formular für die Ausübung des Widerrufs vorhalten müssen.
Die Rücksendekosten bei Ausübung werden zukünftig vom Kunden zu tragen sein, soweit er hierüber belehrt wurde. Hierdurch wird in Deutschland die sog. „40€-Klausel“ entfallen.
Die gesetzlich geregelten Ausnahmen vom Widerrufsrecht werden neu gefasst (z.B. Pauschalreisen, welche außerhalb von Geschäftsräumen gebucht wurden; Konkretisierung bei Waren, welche auf individuellen Kundenwunsch, aber mit Standardkomponenten, angefertigt werden).
Das Widerrufsrecht von digitalen Inhalten (e-books, Musik, Spiele, Filme) wird erstmals gesetzlich geregelt. Auch hier soll für den Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestehen. Dies entfällt jedoch dann, wenn der Download bereits begonnen hat, der Verbraucher dem Beginn des Downloads zuvor ausdrücklich zugestimmt hat und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht durch die Ausführung verliert.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir unsere Mandanten hierüber und die damit einhergehenden Konsequenzen informieren.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Koos und Rechtsanwalt Markus Knieschon gerne zur Verfügung.
Autor: Markus Knieschon