Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Umsetzung der neuen europäischen Verbraucherrechterichtlinie 20 2011/83/EU (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 eine Vielzahl von Bestimmungen im Fernabsatzrecht geändert. Von dieser Änderung dürften nahezu alle Online-Shops betroffen sein. Es ist daher erforderlich, dass die von Ihnen derzeit verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere auch die Widerrufsbelehrung fristgemäß angepasst werden.
Sie sollten insbesondere beachten, dass zum 13.06.2014 der neue § 312j BGB in Kraft tritt, welcher besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern festlegt. Hiernach entstehen für Sie neue Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher. So müssen Sie nunmehr den Verbraucher spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs über vorhandene Zahlungsmöglichkeiten oder vorhandene Lieferbeschränkungen belehren und informieren.
Zudem führt der Gesetzgeber wieder eine neue Musterwiderrufsbelehrung ein, deren Benutzung Ihnen zwingend anzuraten ist. Zu begrüßen ist, dass hierbei die Widerrufsfrist einheitlich auf 14 Tage festgeschrieben wird. Auch kann kein Rückgaberecht eingeräumt werden, sondern es gibt nur noch einheitlich ein „Widerrufsrecht“.
Zukünftig wird auch eine telefonische Erklärung des Widerrufs möglich sein. Die Tragung der Rücksendekosten im Falle des Widerrufs wird neu gestaltet (Problem der sog. „40 €-Klausel“).
Daneben wird es auch neben den bisherigen Ausschlussgründen des Widerrufsrechts weitere Gründe geben. Beispielsweise soll für versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Versiegelung der Ware nach der Lieferung entfernt wurde.
Wichtig für Sie:
Der Gesetzgeber hat für die Umsetzung der Änderungen zum 13.06.2014 keine Übergangsfrist eingeräumt. Sofern Sie daher kostenintensive Abmahnungen vermeiden wollen, ist Ihnen nachdrücklich anzuraten, die gesetzlichen Änderungen pünktlich zum 13.06.2014 in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzupflegen und diese dem neuen Recht entsprechend anzupassen.
Vorsorglich haben wir diesem Anschreiben den neuen gesetzlichen Mustertext der Widerrufsbelehrung beigefügt, welcher an Ihren online-shop angepasst werden muss. Die Anpassung der Bestimmungen sollte in jedem Fall durch eine rechtskundige Person durchgeführt werden. Falls Sie selbst Anpassungen vornehmen, ist anzuraten, zumindest eine Überprüfung der Bestimmungen durchführen zu lassen. Selbstverständlich kann dies auch über unser Büro erfolgen. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder eine Anpassung vornehmen lassen wollen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeitern unserer Kanzlei, Herrn Rechtsanwalt Markus Knieschon oder Herrn Rechtsanwalt Ulrich Koos.
Gerne können Sie uns auch über