Uns liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei U + C aus Regensburg vor, in welchen kostenpflichtige Abmahnungen ausgesprochen werden.
Das Vorgehen erinnert stark an Abmahnungen, welche wegen der rechtswidrigen Nutzung von sog. Tauschbörsen bereits massenhaft verschickt wurden. Neu ist nun, dass es nicht mehr um das Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken geht, sondern um das reine Anschauen von Filmen, sog. Streaming. Die Kanzlei U + C mahnt im Auftrag der The Archive AG bspw. die Filme „Miriams Adventure“, „Glamour Show Girls“ und „Dream Trip“ ab. Die Filme sollen von den Abgemahnten angeblich über das Videoportal redtube.com als Stream angeschaut worden sein.
Hierbei bewegt sich die Kanzlei U + C nach unserer Ansicht in einem rechtlichen “Graubereich“.
Zudem weisen auch die uns vorliegenden Abmahnungen mehrere Unklarheiten auf, wonach wir unseren Mandanten derzeit nicht anraten können die geltend gemachte Forderung zu begleichen, geschweige denn die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Reichweite einer solchen Erklärung ist aufgrund der unklaren Sach- und Rechtlage nicht absehbar, da im Falle einer zukünftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung geltend gemacht werden kann.
Bei Rückfragen hierzu stehen Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Koos und Rechtsanwalt Markus Knieschon gerne zur Verfügung.
Autor: Markus Knieschon