Reiserecht

Fluggastrecht, Schadenersatz, Reisepreisminderung

Das Reiserecht regelt die Beziehungen zwischen Reiseveranstalter und Reisendem. Oftmals ist beim Abschluss eines Reisevertrages ein Reisebüro als Vermittler eingeschaltet, weshalb bei Abschluss eines Reisevertrages eine Vielzahl von Vertragspartnern beteiligt sind. Das Reiserecht ergibt sich zum Teil aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, darüber hinaus allerdings auch aus internationalen Abkommen und Verträgen und auch EG-Verordnungen. Daher handelt es sich beim Reiserecht um eine sehr komplexe Materie mit der Folge, dass im Falle der Geltendmachung von Reisemängeln, bzw. Schadensersatzansprüchen die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes unerlässlich ist.

Die Kanzlei Dr. Koos & Kollegen zählt zu ihren Mandanten sowohl Reiseunternehmen als auch Reisevermittler. Auf der anderen Seite sind wir kompetenter Ansprechpartner für Reisende, die ihre Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern geltend machen.

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