Das Verkehrsrecht regelt zum einen die zivilrechtlichen Ansprüche von Unfallbeteiligten. Hierbei begleiten Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Koos & Kollegen bei der gesamten Abwicklung von Sach- und Personenschäden, der Begutachtung der Unfallfahrzeuge bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Sachschäden und Schmerzensgeldansprüchen.
Darüber hinaus beraten Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Koos & Kollegen in allen Fragen bei Verkehrsverstößen und allen hieraus denkbaren resultierenden rechtlichen Konsequenzen wie z.B. Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Punktefragen. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung mit den entsprechenden Behörden und Gerichten bis hin zur Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafrechtssachen.