Das Wohnungseigentumsrecht regelt insbesondere die Begründung von Wohnungseigentum, die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander und die Verwaltung des Wohnungseigentums. Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten nach formeller Teilung des Eigentums an Grundstücken, an einzelnen Wohnungen oder Gebäuden steht Ihnen die Kanzlei Koos & Kollegen beratend zur Seite.