DURCHSUCHUNG

Eine Durchsuchung beschreibt das gezielte Absuchen einer Person oder auch einer Sache nach bestimmten Gegenständen, z.B. mitgeführte Waffen. Auch eine Hausdurchsuchung kann eingeleitet werden, hier müssen allerdings dann besondere Vorschriften beachtet werden. Ziele einer Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung sind Festnahme des Täters oder das Auffinden von Spuren oder Beschlagnahmen Beweismitteln. Bei ausreichenden Anhaltspunkten können Wohnung oder auch Arbeitsräume eines Verdächtigen.

Bei einer Hausdurchsuchung müssen entweder der zuständige Richter, Staatsanwalt oder zumindest Mitglieder der Gemeinde als weitere Zeugen hinzugezogen werden. Es liegt im Ermessen des Betroffenen auf dieses Recht zu verzichten.

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