KÜNDIGUNG

Eine Kündigung wird im umgangssprachlichen oft auch als Entlassung bezeichnet. Das kann jedoch irreführend sein, da es den Eindruck erweckt, eine Kündigung könne nur vom Arbeitgeber ausgehen. Aber auch die Arbeitnehmer können kündigen. Die juristische Beschreibung ist präziser, da sie die Kündigung als einseitige Beendigung des Leistungsaustauschs beschreibt. Kündigungen können außerordentlich sein, das heißt ohne Einhaltung der Frist. Dies geschiet in der Regel nur in schwerwiegenden Fällen, bei denen das Warten bis zur vereinbarten Beendigung unzumutbar ist. Eine ordentliche Kündigung beendet das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine Änderungskündigung beendet den Leistungsaustausch unter bisherigen Bedingungen mit dem Angebot der Fortsetzung unter veränderten.

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