Gewerbliche Mitarbeiter der Firma redcoon GmbH wurden am 29.06.2012 darüber informiert, dass ihr Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergeht. Nach dem in diesem Zusammenhang den Mitarbeitern ausgehändigten Informationsschreibens soll die vollständige Logistic-Abteilung der redcoon GmbH in Form eines Teilbetriebsüberganges auf die neu gegründete redcoon Logistics GmbH mit Sitz in Erfurt übergehen.
Wie sollen sich die betroffenen Mitarbeiter verhalten?
Den betroffenen Mitarbeitern ist anzuraten, sofern eine Tätigkeit in Erfurt für sie aus familiären Gründen oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, dem Teilbetriebsübergang innerhalb der Frist des § 613 a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder gegenüber dem neuen Inhaber erklärt werden. Als Folge des Widerspruchs verbleibt das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber. Sofern der bisherige Arbeitgeber keine Einsatzmöglichkeit für den Mitarbeiter hat, ist damit zu rechnen, dass dieser das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen kündigen wird. Gegen eine solche Kündigung wiederum kann sich der Arbeitnehmer mit Erhebung einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage ist der Arbeitgeber gehalten, Kündigungsgründe substantiiert und unter Beweisantritt darzulegen.
Inwieweit im Rahmen einer möglichen Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten bestehen, bleibt dem jeweiligen Einzelfall überlassen und ist auch davon abhängig, wie der Arbeitgeber die individuelle Kündigung begründet.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Koos gerne zur Verfügung.
Autor: Ulrich Koos