Unserer Kanzlei liegt aktuell ein Aufforderungsschreiben der selbsternannten Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg vor.
Das Schreiben erweckt den Eindruck, als stamme es von einer offiziellen bzw. behördlichen Stelle, was nach unserer Kennntnis nicht der Fall ist.
Vielmehr dürfte es sich hier wieder einmal um eines der schon bekannten „Abzock-Anschreiben“ der Art „Gewerbeauskunft-Zentrale“ handeln, bei welchen im Kleingedruckten ein kostenpflichtiger Vertrag, hier mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Jahrespreis von € 498 zzgl. USt., abgeschlossen werden soll.
In dieser Variante wird nunmehr die DSGVO und die damit einhergehende Verwirrung und allgemeine Unsicherheit ausgenutzt.
Sollten Sie das Formular ausgefüllt oder unterzeichnet zurückgesendet haben, bestehen nach unserer Einschätzung dennoch gute Erfolgsaussichten eine Zahlungsaufforderung abzuwehren. Von einer eigenen Kontaktaufnahme mit der Datenschutzauskunft-Zentrale können wir dagegen nur abraten.
Bei Rückfragen hierzu oder zu Fragen im Thema Datenschutzrecht / DSGVO steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Knieschon gerne zur Verfügung.
Autor: Rechtsanwalt Markus Knieschon