Um unsere Mandanten kompetent und zuverlässig beraten zu können legen wir höchsten Wert darauf die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu haben. Die Anzahl der täglich gesprochenen Urteile bzw. Meldungen zu Gesetzgebungsvorhaben ist jedoch äußerst schwer zu überblicken. Ein Mandat kann nach unserer Ansicht nur dann erfolgreich sein, wenn die jeweils aktuelle Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt wird.
Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen von Mandanten, welche von Rechtsanwalt Kilian Lenard, Berlin, wegen einer angeblichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten wegen des nicht datenschutzkonformen Einsatzes von Google Fonts abgemahnt wurden.
Wir raten an dieser Stelle dringend die geltend gemachte Forderung nicht ungeprüft zu begleichen.
Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Knieschon gerne zur Verfügung.
Am 01.09.2012 tritt der letzte Schritt der seit 2009 angestoßenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft, womit eine erhebliche Verschärfung in Hinblick auf die Speicherung und werbliche Nutzung von Adressdaten verbunden ist.
Zunächst ist zu beachten, dass jeder Werbetreibende in der Lage sein muss zu beweisen, dass er die von ihm verwendeten Kundendaten ordnungsgemäß erlangt bzw. generiert hat (z.B. Hinweis auf Widerspruchsrecht, Einwilligung des Adressaten,…).
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) weist in seiner Pressemitteilung vom 20.08.2015 darauf hin, dass es erstmals gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt hat, weil es mit seinen Auftragnehmern keine ausreichende schriftliche Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen hat.
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C‑362/14 (Maximillian Schrems / Data Protection Commissioner) am 06.10.2015 das sog. Safe-Harbor mit den USA für ungültig erklärt. Das Safe-Harbor Abkommen ermöglichte bislang Unternehmen personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land der Europäischen Union in die USA zu übermitteln.
Immer häufiger müssen sich Gerichte mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Kameras an Privatgebäuden (Überwachungskameras, Türkameras, Drohnenkameras,…) und dem Datenschutz auseinandersetzen.
Meistens geht es um die Frage, ob eine privatinstallierte Überwachungskamera die Rechte des (unliebsamen) Nachbarn oder der Allgemeinheit verletzt. Während diese Frage mittlerweile relativ geklärt erscheint, ist der Einsatz von mit Kameras ausgerüsteten Drohnen (Quadrocopters etc.) oder Türsprechanlagen mit Kameras rechtlich schwieriger zu beurteilen.
Das Amtsgericht München hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Hotelbetreiber die Daten (vollständiger Name, Anschrift) eines Gastes herausgeben muss, der über mehrere Tage hinweg dort wohnte, in dieser Zeit mit der Klägerin Sex hatte und sie angeblich schwängerte. Die Klägerin kannte nur den Vornamen ihres Mitbewohners – Michael.
Somit war die Frage zu entscheiden, ob bei diesem Sachverhalt das Recht der Klägerin auf Schutz der Ehe und Familie und auf den ihr wohl zustehenden Unterhaltsanspruch überwiegt oder das Recht des betroffenen Herrn auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie.
Am 31.07.2018 ist ein Beschluss des Ministerrats in Kraft getreten, wonach Bayern die DSGVO bürgernah und mittelstandsfreundlich anwenden will und hierbei insbesondere Abmahnungen auf Basis der EU-Datenschutzverordnung eingegrenzt werden sollen.
Nachstehend ein Auszug aus dem Wortlaut:
Unserer Kanzlei liegt aktuell ein Aufforderungsschreiben der selbsternannten Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg vor.
Das Schreiben erweckt den Eindruck, als stamme es von einer offiziellen bzw. behördlichen Stelle, was nach unserer Kennntnis nicht der Fall ist.
Am 01.10.2019 hat sich der Europäische Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache C-673/17) erneut zur Frage der notwendigen Einwilligung beim Einsatz von Cookies geäußert.
Er kommt hierbei letztlich zum Ergebnis, dass das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Internetnutzers erfordert und somit ein voreingestelltes Ankreuzkästchen auf der Internetseite nicht ausreicht.