Am 31.07.2018 ist ein Beschluss des Ministerrats in Kraft getreten, wonach Bayern die DSGVO bürgernah und mittelstandsfreundlich anwenden will und hierbei insbesondere Abmahnungen auf Basis der EU-Datenschutzverordnung eingegrenzt werden sollen.
Nachstehend ein Auszug aus dem Wortlaut:
Der Ministerrat beschließt nachfolgenden Bayerischen Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des Datenschutzrechts, die die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt und damit auch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung fördert:
– Kein Amateursportverein, keine Musikkapelle oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
– Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln drohen keine Bußgelder; Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen.
– Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die glauben bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können, nicht hinnehmen.
– Wir werden mit den Betroffenen weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht identifizieren, bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden.
(Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/files/allmbl/2018/09/allmbl-2018-09.pdf)
Nach diesseitiger Ansicht wäre es absolut zu begrüßen, wenn hier eine gewisse Entschärfung stattfinden würde und somit auch ein Teil der noch immer vorherrschenden Unsicherheit beseitigt werden könnte.
Die praktische Umsetzung bleibt abzuwarten.
Bei Rückfragen hierzu oder zu Fragen im Thema Datenschutzrecht / DSGVO steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Knieschon gerne zur Verfügung.
Autor: Rechtsanwalt Markus Knieschon