Wir wollen es nicht versäumen Sie auf einen neuen Service unserer Kanzlei aufmerksam zu machen.
Ab sofort bieten wir neben der klassischen Überwachung Ihrer Marken und Ihrer Firmierung in Markenregistern auch die Überwachung von sozialen Netzwerken, wie facebook, twitter, Instagram oder Google+, an.
Die Erforderlichkeit einer Marken- oder Firmennamenüberwachung ist darin begründet, dass eine eingetragene Marke zwar das eigene Recht absichert, nicht jedoch davor schützt, dass Dritte Ihre bestehenden Markenrechte verletzen. Insoweit überprüfen die Markenämter bei einer Neuanmeldung nur die Eintragungsfähigkeit und gerade nicht, ob die beantragte Eintragung mögliche bereits bestehende Markenrechte verletzt.
Noch weniger überprüfen die Betreiber von sozialen Netzwerken die Rechte Dritter, wenn neue Accounts, sei es privat oder gewerblich, angemeldet werden.
Sofern Sie vermeiden wollen, dass „Trittbrettfahrer“ von Ihrer möglicherweise bereits etablierten und bekannt gemachten Marke in unlauterer Weise profitieren, regen wir dringend an, Ihre Marke überwachen zu lassen, so dass Sie möglichst früh über Verletzungshandlungen informiert werden und geeignete Maßnahmen ergreifen können, um eine Eintragung oder auch eine weitere Nutzung des kollidierenden Zeichens zu verhindern.
Nachdem die Nutzung von sozialen Netzwerken aus unserer Gesellschaft kaum noch wegzudenken ist, sollten Sie auch hier auf den Schutz Ihrer Kennzeichen achten.
Sollten Sie bislang keine Marke eingetragen haben, sondern Ihren Firmennamen als sogenanntes Geschäftskennzeichen verwenden, besteht dennoch ein entsprechender Schutz als Geschäftskennzeichen, wobei Sie die Verwendung als Geschäftskennzeichen im Falle einer Verletzungshandlung regelmäßig mit erheblichem Beweisantritt nachweisen müssen.
In diesem Falle raten wir zum einen an, dass Sie durch Eintragung einer Marke auch entsprechende Markenschutzrechte erwerben, zum anderen, das Geschäftskennzeichen auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt überwachen zu lassen.
Aus unserer Sicht ist eine Überwachung des Geschäftskennzeichens gerade dann sinnvoll, wenn Ihr Firmenname oder der Name des vertriebenen Produkts nicht nur aus einem Familiennamen besteht, sondern eine individuelle Bezeichnung trägt, welche gegebenenfalls bereits Verkehrsgeltung erworben hat.
Von unserem Angebot umfasst ist sowohl der technische Überwachungsvorgang als solcher, wie auch die rechtliche Beurteilung, ob mögliche Kollisionen vorliegen.
Im Falle einer drohenden Kollision werden Sie von uns benachrichtigt. Sie entscheiden dann auf Grundlage der vorliegenden Daten, ob Sie gegen den potentiellen Verletzer vorgehen wollen oder nicht.
Sollten Sie hierzu ergänzende Fragen haben oder bereits die Entscheidung getroffen haben, Ihren Marken- oder Firmennamen überwachen zu lassen, bitten wir Sie, sich direkt an Herrn Rechtsanwalt Markus Knieschon (
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