Seit kurzer Zeit besteht eine weltweite Reisewarnung des Außenministeriums.
Dies führt dazu, dass Reisen, deren Antritt kurz bevor steht oder nach derzeitigem Stand bis Mitte April erfolgen soll, kostenfrei storniert werden können. Dies gilt aber nicht für Reisen, die erst in einigen Monaten stattfinden sollten. In solchen Fällen sollte die Entwicklung abgewartet werden.
Allerdings gilt dies nur für Pauschalreisen. Wenn Sie eine Individualreise, z.B. nur Hotel oder eine Ferienwohnung gebucht haben, richtet sich die Möglichkeit des Kündigung des Vertrages nach allgemeinen rechtlichen Vorschriften.
Sollten Sie eine Reise ins Ausland geplant haben, richtet sich die Frage der Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Anzahlung womöglich nach dem Recht des Landes, in das die Reise führen sollte.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen Rechtsanwalt Fabian Kinast gerne zur Verfügung