Jerusalema Challenge VS. Urheberrecht

Die Jerusalema Challenge war eigentlich dafür gedacht in Zeiten der Pandemie etwas Spaß und ein Gemeinschaftsgefühl zu vermitteln. Dementsprechend fand und findet man zahlreiche Videos in sozialen Netzwerken, in denen zu der Hintergrundmusik des Künstler Master KG verschiedenste Personengruppen tanzen und diese selbst erstellten Clips veröffentlichen.


Leider finden diese in der Folge oftmals Post von Warner Music in ihren Briefkästen, mit welcher Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen werden. Warner fordert als Rechteinhaber auf die Veröffentlichung der Musik zu unterlassen und für die bereits erfolgte Nutzung Schadenersatz zu zahlen. Der Komponist bzw. Warner Music sind Inhaber des sog. „Synchrecht“ gemäß § 88 UrhG.


Die Teilnehmer der „Jerusalema-Challange“ haben in der Regel ein Musikwerk mit „Bildfolgen“ zu einem Filmwerk verknüpft, ohne zuvor die Rechteinhaber nach einer Lizenz zu fragen, so dass die geltend gemachten Ansprüche gerechtfertigt sein dürften.
Hierbei wird es in der Regel auch nicht darauf ankommen, ob das eigene Video auf YouTube, Instagram oder TikTok veröffentlicht wurde.


Bei der Nutzung von fremden Werken (Musik, Bilder, Videos,…) sollte immer die Rechtslage hinterfragt werden, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden – auch wenn man es nur gut oder spaßig gemeint hat.


Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Knieschon gerne zur Verfügung, um deren Berechtigung im Einzelfall zu prüfen.

 

Autor: Rechtsanwalt Markus Knieschon

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