Vorsicht! Mögliche Ansprüche von Eigentümern von Dieselfahrzeugen können Ende 2018 verjähren

Mit dem Ende des Jahres 2018 können Ansprüche von Eigentümer eines Dieselfahrzeuges, welches mit einer Abgasmanipulationssoftware ausgerüstet wurde, verjähren.

Wer bis Ende des Jahres nicht entweder seinen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat, oder von Seiten des Herstellers einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erwirkt hat, wird dann seine Ansprüche nicht mehr erfolgreich durchsetzen können.

Daran ändert auch die nun auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage nichts. Wer sich dieser Klage nicht angeschlossen hat, kann daraus auch keine Rechte herleiten.

Sofern Sie unsicher sind, ob Ihnen Ansprüche zustehen, beraten wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung.

Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Maximilian Maierhofer telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

 

Mehr zum Thema Verkehrsrecht

Zurück zur Übersicht