Motorradrecht

Die Saison hat wieder begonnen. Den Zweiradfreund freut es, manchen nervt es.

Die Diskussion über zu laut, zu schnell wird jedes Jahr aufs Neue geführt. Autofahrer haben mitunter kein Verständnis für Motorradfahrer oder andere Zweiradfahrer. Dürfen die z.B. an Kolonnen vorbeifahren?

Hier nun einige Antworten auf Fragen rund um das Zweirad.

Vorab: Besondere Rechte gibt es nicht. Es gibt kein Radrecht oder Motorradrecht. Es gibt nur einige Besonderheiten.

Das fängt an bei einem Unfall. Zwar ist ein Verkehrsunfall nur ein Verkehrsunfall. Es kommt erstmal nicht darauf an, ob ein Motorrad oder anderes Fahrzeug daran beteiligt ist.

Allerdings gibt es zwischen Autos eher selten kontaktlose Unfälle. Ein Auto fällt nicht auf die Seite, wenn die Vorderräder bei einer Notbremsung wegen einer Vorfahrtsverletzung eines anderen blockieren oder Fahrer anderweitig zu Fall kommt, weil er nur zwei Räder hat.

Dann fängt aber die Diskussion an. Konnte der Fahrer es nur nicht oder ging es nicht anders?

Auch ein Zeuge wird ein Motorrad im Zweifel immer als zu schnell empfinden, allein schon wegen der Geräuschkulisse. Dies ist bei der Regulierung zu beachten, da zu schnell schnell zu einer Mithaftung führen kann.

Auch die Wahl des Gutachters will überlegt sein. Nicht jeder Gutachter kennt sich mit Motorrädern aus. Auch sollte nicht der Sachverständigen akzeptiert werden, den der gegnerische Versicherer vorschlägt.

Weiter Schadenspositionen kommen hinzu. Ein Helm, der Bodenkontakt hatte mussersetzt werden. Es ist ein Einmalprodukt. Wie ein Kindersitz. Aber in welcher Höhe gibt es Ersatz? Neuwert oder Zeitwert?

Gleiche Fragen bei der weiteren Schutzkleidung. Ist die Hose beim Sturz auch nur leicht beschädigt, gehört sie ersetzt.

 Weiterer Punkt Nutzungsausfallschaden. Den gibt es, wenn man das Fahrzeug nicht nutzen kann, es sei denn es steht anderweitiger Ersatz zur Verfügung. Entsteht im beginnenden Winter überhaupt noch ein Nutzungsausfallschaden? Kann auf das Auto verwiesen werden?

Kommt es zu Verletzungen aufgrund des Sturzes taucht immer wieder die Frage nach der vollständigen Schutzkleidung auf. Kann derjenige, der mit voller Montur gestürzt ist und sich verletzt hat den gleichen Betrag beanspruchen wie der, der in T-Shirt, kurzer Hose und Flipflops unterwegs war? Helm natürlich vorausgesetzt.

Besonderheiten ergeben sich auch im Versicherungsrecht, z.B. bei der Kaskoversicherung. Hier werden mitunter andere Maßstäbe angelegt.

Und wie verhält es sich mit den so beliebten Anbauteilen. Was ist mit der Betriebserlaubnis, wenn ein schicker neuer Auspuff verbaut wird?

Weitere Besonderheiten liegen in anderen Rechtsgebieten: Streckensperrungen, Bitumenausbesserungen, alte Leitplanken. Wenn in letzteren Fällen etwas passiert, haftet der Träger der Straßenbaulast mit? Kann man sich gegen Sperrungen wehren?

Und zu guter Letzt das Fahrerlaubnisrecht. Das alte 125er-Problem, der 1a- Führerschein etc. Jede Menge besonderer Fragen. Sollte man z.B. mit einer alten rosa 1a-Fahrerlaubnis mit seiner 1200 GS nach Italien fahren?

Darin schließt sich Problematik der verschiedenen Bußgelder an. Lasermessungen am Motorrad? Normalerweise wird auf das vordere Nummernschild gezielt...

Bei Fragen oder Probleme dieser Art wenden sie sich gern an Rechtsanwalt Dr. Maximilian Maierhofer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Betreiber einer 1200 GS.

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