Verkehrssünden im Urlaub

Mit Beginn der Osterferien suchen viele Urlauber den Weg ins benachbarte Ausland. Abgesehen von Urlaubsbräune und schönen Erinnerungen läuft man Gefahr hohe Bußgelder aus den im Urlaubsland begangenen Verkehrsverstößen mit nach Hause zu bringen. In vielen Nachbarländern drohen höhere Strafen als im Inland. Zudem gibt es einige abweichende Regelungen. Nachfolgend eine kurze Übersicht.

In der Schweiz besteht seit dem 01.01.2014 eine Lichtpflicht auch am Tag. Ein Verstoß hiergegen kann mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Schweizer Franken geahndet werden. Zudem gilt seit diesem Zeitpunkt eine Promillegrenze von 0,1 für Führerscheininhaber auf Probe, Fahrlehrer und andere Berufskraftfahrer.

In Italien müssen nunmehr Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen innerhalb von drei Monaten ab Unfallzeitpunkt beim Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Andernfalls droht man diese zu verlieren.

Bezahlt man ein in Italien verhängtes Bußgeld binnen fünf Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids, wird nunmehr ein „Schnellzahler-Rabatt“ in Höhe von 30 % gewährt.

In den Niederlanden wurden die Bußgelder durchgehend angehoben. Bei einem Tempoverstoß von mehr als 20 km/h droht ein Bußgeld von mindestens 160,00 €, bei mehr als 50 km/h zu schnell drohen mindestens 530,00 € Bußgeld. Handynutzung während der Fahrt wird mit 230,00 € Bußgeld bedacht.

Unsere Nachbarn aus Österreich sehen für Tempoverstöße mit mehr als 50 km/h ein Bußgeld von bis zu 2.180,00 € vor. Handynutzung während der Fahrt wird 50,00 € Bußgeld geahndet.

Eine umfangreiche und aktuelle Übersicht finden Sie auch auf der Internetseite des ADAC.

Für weitere Fragen stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Maximilian Maierhofer gerne auch telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

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