Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, die ein Bauwerk planen und ausführen, wie zum Beispiel dem Architekten. Da sich die Beteiligten oftmals zur Herstellung der einzelnen Gewerke weiterer Subunternehmer bedienen, handelt es sich in der Regel im Bereich des Baurechts oftmals um höchst komplexe Sachverhalte mit einer Vielzahl von Beteiligten. Die Kanzlei Koos & Kollegen hilft Ihnen dabei, bei der Durchführung von Bauvorhaben den Überblick zu behalten und Ansprüche sowohl des Bauherrn als auch der Beteiligten durchzusetzen