Ehevertrag

 

EHEVERTRAG

Wenn Sie Ihren Partner heiraten, sind Sie nicht verpflichtet einen Ehevertrag zu schließen. Keiner der Ehegatten wird sich in der anfänglichen Zeit des Zusammenlebens Gedanken über potenzielle zukünftige Ereignisse, geschweige denn ein Auseinanderleben machen. Aber was ist, wenn plötzlich doch der Gedanke einer Scheidung im Raum steht? Mit einem Ehevertrag können Sie viele wichtige Regelungen für den Fall einer Trennung/Scheidung festhalten. Unsere Rechtsanwälte zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen und was möglich ist.

 

DAS GESETZLICHE EHERECHT UND DIE REGELUNGEN IM BGB

Der Gesetzgeber hat klare Regelungen bezüglich des Zugewinnausgleiches, der Unterhaltsansprüche und des Versorgungsausgleiches im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Diese gewähren im Regelfall eine angemessene Aufteilung von materiellen Gütern und Geldwerten.

 

WAS IST EINE ZUGEWINNGEMEINSCHAFT?

Heiraten Sie ohne einen Ehevertrag, leben Sie automatisch in einer sog. Zugewinngemeinschaft. Diese soll im Zuge einer Scheidung die gerechte Aufteilung erwirtschafteter Vermögenswerte sicherstellen. Bei Schenkung und Erbschaft wird beispielsweise nur der Wertzuwachs ausgeglichen und nicht das Erbe oder die Schenkung selbst.

Ob ein formales Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen der Scheidung durchgeführt werden soll, müssen die Ehegatten im Vorfeld festlegen. Wir empfehlen, diese Regelungen außerhalb des Scheidungsverfahrens zu treffen, da sich andernfalls Streitwert und somit die Gebühren erhöhen. Die Berechnung des möglichen Zugewinns kann mitunter trickreich sein, sodass Sie diese Aufgabe einem erfahrenen Anwalt überlassen sollten. Aus unserer Kanzlei in Aschaffenburg stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. jur. Koos und Rechtsanwältin Frau Hein zur Verfügung. Haben Sie und Ihr Ehegatte in der Ehe gleich viel erwirtschaftet, gibt es nichts auszugleichen.

 

VERSORGUNGSAUSGLEICH – WENN DIE RENTE GETEILT WIRD

Bei der Scheidung wird man mit dem sogenannten Versorgungsausgleich konfrontiert. Dieser verteilt, die während der Ehe erwirtschafteten Rentenpunkte hälftig an beide Ehegatten. Profitieren kann davon der Ehegatte, der während der Ehe weniger Versorgungsansprüche ansammeln konnte. Dies ist häufig die Frau, die sich beispielsweise um die gemeinsamen Kinder kümmert und nicht Vollzeit arbeiten gehen kann.

Über einen Ehevertrag können Sie den Versorgungsausgleich ausschließen, um damit ein späteres Versorgungsausgleichverfahren anlässlich der Scheidung zu vermeiden.

 

IN WELCHEN FÄLLEN IST EIN EHEVERTRAG SINNVOLL?

Sinnvoll ist ein Ehevertrag, wenn ...

  • Eheleute verschiedener Nationalität sind. Sie sollten insbesondere regeln, welches Recht angewandt werden soll, da jedes Land seine eigenen Regelungen und Gesetze hat.
  • einer oder beide Ehegatten Unternehmer sind. Denn bei einer Scheidung geht es oft um viel Geld. Damit nicht das Unternehmensvermögen in die Scheidungsmasse fließt (und ggf. den Fortbestand des Unternehmens gefährdet), ist es unabdingbar sich hier rechtlich abzusichern.
  • beide Ehegatten unterschiedliche Vermögen haben. Damit soll verhindert werden, dass nur „wegen des Geldes“ geheiratet wurde.
  • die Ehegatten Doppelverdiener ohne Kinder sind. Mit einem Ehevertrag kann ein, vom Gesetzgeber vorgesehener Versorgungsausgleich sowie Zugewinnausgleich umgangen werden, da dieser hier keinen Nutzen hat. Beide verdienen etwa gleich viel.

Die künftigen Ehegatten haben viele Möglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen durch einen Ehevertrag abzuändern oder gar auszuschließen. Zu beachten ist, dass ein Ehevertrag nur gültig ist, wenn er notariell beglaubigt wird.

 

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