Relativ eng mit dem Erbrecht verbunden ist das Familienrecht, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft verbundener Personen regelt. Unsere Tätigkeit besteht hierbei in erster Linie in der Vertretung in Scheidungsangelegenheiten und der Durchsetzung gegenseitiger Unterhaltsansprüche, sowohl von ehemaligen Ehepartnern als auch der Kinder gegenüber Ihren Eltern. Die Kanzlei Koos & Kollegen in Aschaffenburg hat hier einen Ihrer Tätigkeitsschwerpunkte. Wie auch im Erbrecht berät die Kanzlei Koos & Kollegen seit Jahrzehnten im Bereich des Familienrechts und hat sich hierbei einen Namen gemacht.
Ein großer Streitpunkt nach einer Scheidung ist das Sorgerecht. Bei ehelich geborenen Kindern haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht, ebenfalls dann, wenn sie nach der Geburt geheiratet haben.
Das deutsche Unterhaltsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Einen einheitlichen Unterhaltsanspruch gibt es nicht, dieser hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick zum Thema Unterhalt geben.
Eine Scheidung ist oft eine konfliktbehaftete und unangenehme Angelegenheit. Im Folgenden informieren wir Sie über Scheidungsabläufe und etwaige Voraussetzungen bzgl. des sich Scheidens.
Wenn Sie Ihren Partner heiraten, sind Sie nicht verpflichtet einen Ehevertrag zu schließen. Keiner der Ehegatten wird sich in der anfänglichen Zeit des Zusammenlebens Gedanken über potenzielle zukünftige Ereignisse, geschweige denn ein Auseinanderleben machen.