Das Gesellschaftsrecht regelt die Innen- und Außenbeziehungen der Personen- und Kapitalgesellschaften. Im Rechtsverkehr nehmen neben natürlichen Personen auch Gesellschaften als Rechtssubjekte teil, in erster Linie aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen. Auch in diesen Bereichen berät die Kanzlei Koos, sofern erforderlich auch unter Zuhilfenahme der mit unserem Hause in Kooperation stehenden Steuerberater / Wirtschaftsprüfer.