Das Recht der Handelsvertreter unter den §§ 84 - 92 Handelsgesetzbuch regelt die Rechte des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen. Inhalt sind überwiegend Schutzbestimmungen zugunsten der Handelsvertreter. Der Sinn hierbei liegt darin, den üblicherweise wirtschaftlich schwächeren Handelsvertreter gegenüber dem stärken Auftraggeber zu schützen. Auch hier berät Sie die Kanzlei Koos & Kollegen umfassend.