Das Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen, worunter man das klassische Wettbewerbsrecht im engeren Sinne versteht.
Hier geht es meist um das Verhältnis zwischen Mitbewerbern, die sich als Konkurrenten auf dem Markt gegenüber stehen. In diesem Bereich steht Ihnen die Kanzlei Koos & Kollegen sowohl bei Verfolgung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zur Seite, als auch wenn Sie von einem Mitbewerber bspw. durch eine (unberechtigte) Abmahnung in Anspruch genommen werden. Zudem überprüfen wir geplante Werbemaßnahmen oder online-shops unserer Mandanten bereits im Vorfeld, um kostenintensive Abmahnungen zu verhindern.
Auch dieser Bereich gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei Dr. Koos & Kollegen.